Köln (ots) Fahrerassistenzsystem Mit Wirkung zum 6. Juli 2022 gilt für die Typprüfung von bestimmten Kraftfahrzeugen eine neue EU-Verordnung, die die Ausstattung mit Fahrerassistenzsystemen vorschreibt. Die Vorschrift gilt EU-weit abhängig von der Fahrzeugklasse zunächst für neue Fahrzeugtypen. Ab 2024 müssen dann Schritt für Schritt auch alle Neuzulassungen serienmäßig mit den Systemen ausgestattet sein. „Die neuen… TÜV Rheinland: Diese Fahrerassistenzsysteme sind ab dem 6. Juli Pflicht Verschiedene Assistenzsysteme für die Typgenehmigung von Fahrzeugen in der EU nun zwingend erforderlich weiterlesen