Bundesweit erstes Urteil gegen die Hyundai Bank Autokreditverträge

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Bundesweit erstes Urteil gegen die Hyundai Bank – Bankkunden können ihren Autokreditvertrag widerrufen. (Bild nur zur redaktonellen Nutzung freigegeben; Bildquelle: Shutterstock.com). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/122701 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: “obs/Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB/Shutterstock.com”

Bundesweit erstes Urteil gegen die Hyundai Bank Autokreditverträge der Hyundai Capital Bank Europe widerrufbar

Trier / Wuppertal (ots)

Der Autokredit- und Leasingwiderruf bietet derzeit vielen Autobesitzern die Möglichkeit, ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug wirtschaftlich lukrativ loszuwerden. Als bundesweit erstes Gericht, hat das Landgericht Wuppertal in seinem Urteil vom 31.07.2019 (Az. 3 O 22/19) jetzt die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrages der Hyundai Bank bestätigt.

Die deutschen Autobanken und Leasinggesellschaften sind nach dem Gesetz verpflichtet, ihre Privatkunden im Rahmen des Vertragsschlusses ordnungsgemäß über das Verbraucherwiderrufsrecht und die vom Gesetz geforderten Pflichtangaben zu belehren. Erfolgt diese Belehrung unvollständig oder unrichtig, besteht für den Verbraucher die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag auch noch Jahre nach Vertragsschluss zu widerrufen.

Seit dem richtungsweisenden Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 4 O 150/16) gegen die Volkswagen Bank im Dezember 2017 haben bereits zehntausende Autofahrer die Möglichkeit des Widerrufs genutzt und ihren Autokredit- oder Leasingvertrag widerrufen.

Nachdem bisher mehrere Gerichte insbesondere die Fehlerhaftigkeit und damit die Möglichkeit des Widerrufs von Finanzierungsverträgen der Volkswagen Bank und deren Marken VW, Audi, Seat und Skoda, der Mercedes Bank, der BMW Bank oder Sixt Leasing bestätigt haben, hat das Landgericht Wuppertal jetzt in einem aktuellen Urteil erstmals auch die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrages der Hyundai Capital Bank Europe anerkannt.

In dem vom Landgericht Wuppertal zu entscheidenden Fall schloss der Kläger im Oktober 2017 mit der Hyundai Bank einen Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten zur Finanzierung des Kaufs eines Hyundai i40. Der entsprechende Autokreditvertrag wurde dabei von einem Autohaus aus Wuppertal vermittelt. Den Widerruf des Autokreditvertrages erklärte der Kläger erst ein Jahr nach Vertragsschluss im Oktober 2018.

Der Widerruf sei fristgerecht und wirksam erfolgt, urteilten die Wuppertaler Richter. Die beklagte Hyundai Bank habe den Kläger fehlerhaft über das Bestehen seines Widerrufsrechts belehrt. Der Vertrag beinhalte insbesondere fehlerhafte Ausführungen zur Verbrauchereigenschaft, dem wesentlichen Begriff des Verbraucherschutzrechts. Diese Falschinformation sei geeignet, einen durchschnittlichen, verständigen Darlehensnehmer vom Widerruf seines Darlehensvertrages abzuhalten und lasse ihn über die Reichweite seines Widerrufsrechts im Unklaren. Aufgrund des wirksam erklärten Widerrufs habe der Kläger einen Anspruch auf Erstattung der monatlich erbrachten Zahlungen und der an die Beklagte geleisteten Anzahlung. Den finanzierten Pkw könne der Kläger im Gegenzug an die Bank zurückgeben.

“Aufgrund der Fehlerhaftigkeit der im Autokreditvertrag verwendeten Widerrufsbelehrung können Verbraucher, die ein Auto finanziert oder geleast haben, auch noch Jahre nach Vertragsschluss ihren Finanzierungs- oder Leasingvertrag widerrufen”, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig, die das Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal geführt hat und bundesweit tausende Verbraucher gegen alle Autobanken und Leasinggesellschaften vertritt.

“Immer mehr deutsche Gerichte bestätigen erfreulicherweise die Fehlerhaftigkeit der Finanzierungsverträge der allermeisten deutschen Autobanken. Somit haben Verbraucher, die aktuell vom Dieselskandal oder den bereits in Kraft getretenen oder kurzfristig drohenden Dieselfahrverboten die Möglichkeit, ihr finanziertes oder geleastes Fahrzeug an die Bank zurückzugeben, ohne den wirtschaftlichen Schaden oder das Risiko des vorherrschenden Preisverfalls auf dem Gebrauchtwagenmarkt selbst tragen zu müssen”, erläutert Rechtsanwalt Dr. Lehnen.

Das Widerrufsrecht steht grundsätzlich jedem Verbraucher zu, der sein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen bzw. einen Diesel oder Benziner handelt.

Hierzu Rechtsanwalt Dr. Lehnen: “Natürlich sind nicht nur Darlehensverträge der Hyundai Bank mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung versehen. Auch wenn es sich bei der Hyundai Bank um eine eher kleine Autobank handelt, sind die vom Landgericht Wuppertal aufgegriffenen und juristisch beleuchteten Vertragsfehler auch in den Verträgen anderer Autobanken zu finden. Nach unserer Meinung sind die meisten Finanzierungs- und Leasingverträge aller deutschen Autobanken und Leasinggesellschaften angreifbar.”

Die für den Prozess anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten werden dabei in den meisten Fällen von einer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.

Autobesitzer, die ihr Fahrzeug finanziert oder geleast haben, können ihre möglichen Ansprüche von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen lassen. Viele Anwaltskanzleien bieten hierzu eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. “Der Widerruf sollte nicht einfach ins Blaue hinein und ohne vorausgegangene juristische Prüfung erklärt werden”, führt Rechtsanwalt Dr. Lehnen aus. “Auch wenn viele Verträge inhaltlich wortgleich gestaltet sind, bedarf jeder Fall einer individuellen Prüfung. Es kommt für die juristische Bewertung auf jede Kleinigkeit an.”

Pressekontakt:

Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Straße 22
D – 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 – 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 – 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de

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